Ottawa Konvention

Antipersonenmine

Das ist eine der von 80 Unterzeichner-staaten wortreich geächteten Antipersonenminen. Sie enthält ca. 60 Gramm Sprengstoff, der einen Menschen verstümmeln oder töten kann. Haupthersteller dieser Billigstwaffe sind Länder wie China und einige Länder des ehemaligen Ostblocks.

Antipanzermine

Das ist eine im nebenstehenden Vertragswerk an keiner Stelle erwähnte Antipanzermine. Sie enthält bis ca. zu 11kg Sprengstoff, der alle Insassen eines vollbesetzten Schulbusses gleichzeitig verstümmeln oder töten kann. Haupthersteller dieser etwas höherpreisigen Waffe sind alle "zivilisierten" Länder der Welt, einschließlich Deutschland.

Nicht geächtete Clusterbombe

Das ist eine sogenannte Clusterbombe amerikanischer Bauart. Die werden aus großer Höhe abgeworfen und zerlegen sich in einer bestimmten Höhe über dem Boden in viele (ca. 200) kleine sog. Bomblets. Ca. 10-25 Prozent dieser Bomblets explodieren nicht beim Aufprall, sondern wenn z.B. neugierige Kinder die auffällig gelben Sprengkörper in die Hand nehmen. Im Kosovo lagen davon abertausende und führten ständig zu schweren Unfällen. Diese Waffensysteme sind in der Ottawa- Konvention mit keinem Wort erwähnt.
Ebenfalls nicht erwähnt - und hier nicht gezeigt - sind sogenannante "Fächenverteidigungssysteme", hochpreisige HiTec-Waffen, die im Boden vergraben werden, und von ihren ahnungslosen Opfern selbst ausgelöst werden und sie ebenfals verstümmeln oder töten.

Einige Anmerkungen

Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung.

(Anmerkung: bei dem Versuch den folgenden von Politikern und ihren Anwälten verfassten Text zu lesen - und zu verstehen - beschlich uns das leise Gefühl, dass schon diese Art, eine Absicht zu formulieren etwas mit ihrer Wirkung oder besser Nicht-Wirkung auf die Wirklichkeit der von Minengefahr betroffenen Menschen zu tun haben könnte... Wir unterstellen einmal, dass das keine Absicht der Formulierkünstler war, bitten aber jeden, sich selbst ein Urteil darüber zu bilden. Und einmal zu versuchen, den folgenden Satz in einem durch, ohne Luft zu holen, laut zu lesen:)

Präambel

Die Vertragsstaaten - entschlossen, das Leiden und Sterben zu beenden, das durch Antipersonenminen verursacht wird, die jede Woche Hunderte von Menschen, überwiegend unschuldige, wehrlose Zivilpersonen und insbesondere Kinder, töten oder verstümmeln, die wirtschaftliche Entwicklung und den Wiederaufbau behindern, die Rückführung von Flüchtlingen und die Rückkehr von Binnenvertriebenen erschweren und noch Jahre nach ihrer Verlegung weitere schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, überzeugt von der Notwendigkeit, daß sie auf wirksame und aufeinander abgestimmte Weise ihr möglichstes beitragen, um sich der Herausforderung zu stellen, die auf der ganzen Welt verlegten Antipersonenminen zu räumen und deren Vernichtung sicherzustellen, in dem Wunsch, bei der Unterstützung der Fürsorge und Rehabilitation einschließlich der sozialen und wirtschaftlichen Wiedereingliederung von Minenopfern ihr möglichstes zu tun, in der Erkenntnis, daß ein vollständiges Verbot von Antipersonenminen auch eine wichtige vertrauensbildende Maßnahme darstellen würde, erfreut über die Annahme des Protokolls über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung zu dem Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, und mit dem Aufruf, daß dieses Protokoll bald durch alle Staaten ratifiziert wird, die dies noch nicht getan haben, sowie erfreut über die Resolution 51/45 S der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1996, in der alle Staaten eindringlich aufgefordert werden, mit Nachdruck den Abschluß eines wirksamen, rechtsverbindlichen internationalen Übereinkommens zum Zweck des Verbots des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen zu verfolgen, erfreut ferner über die Maßnahmen, die in den letzten Jahren sowohl einseitig als auch mehrseitig mit dem Ziel des Verbots, der Beschränkung oder der Aussetzung des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen ergriffen worden sind, unter Betonung der Rolle des öffentlichen Gewissens bei der Förderung der Grundsätze der Menschlichkeit, erkennbar an dem Ruf nach einem vollständigen Verbot von Antipersonenminen, und in Anerkennung der diesbezüglichen Anstrengungen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, der Internationalen Kampagne gegen Landminen und zahlreicher anderer nichtstaatlicher Organisationen weltweit, eingedenk der Erklärung von Ottawa vom 5. Oktober 1996 und der Erklärung von Brüssel vom 27. Juni 1997, in denen die Staatengemeinschaft eindringlich aufgefordert wird, ein rechtsverbindliches internationales Übereinkommen auszuhandeln, durch das der Einsatz, die Lagerung, die Herstellung und die Weitergabe von Antipersonenminen verboten werden, dem Wunsch Nachdruck verleihend, alle Staaten für den Beitritt zu diesem Übereinkommen zu gewinnen, sowie entschlossen, in allen einschlägigen Gremien, darunter den Vereinten Nationen, der Abrüstungskonferenz, regionalen Organisationen und Gruppierungen sowie Überprüfungskonferenzen zum Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, nach besten Kräften auf seine weltweite Geltung hinzuwirken, gestützt auf den Grundsatz des humanitären Völkerrechts, nach dem die an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Methoden und Mittel der Kriegführung haben, auf den Grundsatz, nach dem es verboten ist, in bewaffneten Konflikten Waffen, Geschosse und Materialien sowie Methoden der Kriegführung zu verwenden, die geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden zu verursachen, und auf den Grundsatz, nach dem zwischen Zivilpersonen und Kombattanten unterschieden werden muß - sind wie folgt übereingekommen: ...

(...und hier geht der eigentliche Text erst richtig los. Wir ersparen uns und Ihnen das und räumen mit Ihrem Einverständnis und Ihrer Unterstützung inzwischen ein paar Minen. Die lassen sich nämlich nicht durch rethorisch-grammatikalische Kabinettstückchen aus der Welt fabulieren...)

Weiteres zum Thema Minenproblematik:
  1. Die globale Minenproblematik
  2. Hilfe ist möglich
  3. Minenächtung
  4. Die Ottawa Konvention
  5. Fotogalerie

Spendenaufruf

Funding

Es gibt gerade wieder eine unmittelbare Notwendigkeit für ihre private Finanzierung, die uns helfen kann,  ein Notfall-Projekt in der Provinz Malanje in Angola voranzutreiben. Es geht um die Entminung eines großen Erdwalls, der durch eine angolanische Bau-Firma aufgeschüttet wurde und eine große Bedrohung für die lokale Bevölkerung darstellt. MgM hat die Ausrüstung, Ressourcen und Expertise, um dieses Projekt zu einem Erfolg zu machen, jedoch benötigen wir dringend Spenden, um das Notfall-Projekt zu starten.

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Info - Landminenproblem

Interview - Haller Da Silva

Haller Da Silva

Interview mit dem angolanischen Nationalen Manager Haller Da Silva über seine Arbeit bei Menschen gegen Minen: Interview mit Haller

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