SICHERHEIT |
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Sicherheitsregeln (2) Minenräumaktionen finden nur statt, wenn gewährleistet
werden kann, daß im Falle eines Unfalles eine Evakuierung des/der
Opfer in das nächstgelegene Krankenhaus sicher möglich ist.
Wenn die Verkehrs- oder Straßenverhältnisse das nicht zulassen
und auch keine Hubschrauberkapazität abrufbar ist, wird die Operation
gemäss den Sicherheitsbestimmungen gestoppt. Auch in der Wahl der Einsatzorte halten wir uns strikt an
selbst auferlegte Vorgaben. So wird z.B. kein Minenräumeinsatz in
umkämpftem Gebiet stattfinden, weil dies eine akute Gefährdung
unseres Personals bedeuten würde. |
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