SICHERHEIT


Nur wenn jederzeit eine Evakuierungsmöglichkeit - mit Ambulanz oder Hubschrauber - von eventuellen Unfallopfern in das nächste Krankenhaus sichergestellt ist, dürfen nach den strengen MgM-Sicherheitsregeln Minen geräumt werden.

Sicherheitsregeln (2)

• Minenräumaktionen finden nur statt, wenn gewährleistet werden kann, daß im Falle eines Unfalles eine Evakuierung des/der Opfer in das nächstgelegene Krankenhaus sicher möglich ist. Wenn die Verkehrs- oder Straßenverhältnisse das nicht zulassen und auch keine Hubschrauberkapazität abrufbar ist, wird die Operation gemäss den Sicherheitsbestimmungen gestoppt.

Auch in der Wahl der Einsatzorte halten wir uns strikt an selbst auferlegte Vorgaben. So wird z.B. kein Minenräumeinsatz in umkämpftem Gebiet stattfinden, weil dies eine akute Gefährdung unseres Personals bedeuten würde.

Bis heute ist es in keinem der von MgM geräumten und freigegebenen Gebiete zu Minenunfällen gekommen.

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In diesem Kapitel finden Sie weitere Informationen zu folgenden Themen:
• Sicherheitsregeln
• Sicherheitsausrüstung
• Ausbidung und Absicherung